Aktuelles zur Maskenpflicht in Zahnarztpraxen

25. Aug 2022

Aktuelles zur Maskenpflicht in Zahnarztpraxen

Gerne halten wir Sie auch über die aktuellen Corona-Regelungen auf dem Laufenden. Was die Hessischen Coronabasisschutzverordnung bis zum 11.09.2022 vorschreibt, lesen Sie hier.

Ihre Sicherheit und die Sicherheit unseres Teams sind uns wichtig, das gilt natürlich auch in Bezug auf Corona-Viren. Daher richten wir uns nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen und sorgen in unseren Räumlichkeiten für viele Hygienemaßnahmen.

Wie von der Landeszahnärztekammer bekannt gegeben, besteht bis zum 11. September 2022 für alle in einer Zahnarztpraxis anwesenden Personen eine Pflicht zum Tragen einer Maske. Dabei darf es sich entweder um eine OP-Maske oder um eine Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 etc. handeln. Die Landeszahnärztekammer bezieht sich hier auf die Verlängerung der Hessischen Coronabasisschutzverordnung. 

Daher gilt:

Bitte helfen Sie uns dabei, die Sicherheit aller Patient:innen und Teammitglieder zu gewährleisten und tragen Sie in unseren Praxisräumen einen Mund-Nasen-Schutz.

Herzlichen Dank!

Ihr Team der Zahnarztpraxis Dr. Frank Groß

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