Anträge auf zahnärztliche Behandlungen jetzt digital möglich

12. Okt 2022

Anträge auf zahnärztliche Behandlungen jetzt digital möglich

Wir freuen uns, dass die Beantragung von Behandlungen jetzt einfacher wird. Auch für Sie als Patient:innen.

Anfang August 2022 informierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung über eine wichtige Neuerung bei den Anträgen auf zahnärztliche Behandlungen. Diese betrifft - im positiven Sinne - auch Sie als Patient:innen der Zahnarztpraxis Dr. Groß in Friedrichsdorf.

In aller Kürze: Zahnarztbehandlungen können nun in digitaler Form bei den Kassen beantragt werden. Dieses Verfahren ist sehr viel einfacher und funktioniert schneller als das bisherige Vorgehen. Nicht nur laut Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands, ist das ein entscheidender Schritt, durch den alle Beteiligten – von den Praxen über die Patientinnen und Patienten bis zu den Kassen – Zeit und Aufwand sparen.

Wann ist diese Neuerung für Sie als Patient:in relevant?

Die Neuerung betrifft vor allem die sogenannten Heil- und Kostenpläne (kurz HKP) bei einem Zahnersatz. Ihnen als Patientinnen und Patienten wird künftig nicht mehr der herkömmliche und oft recht komplexe Heil- und Kostenplan ausgehändigt. Sie erhalten eine einfach verständliche Ausfertigung mit allen für Sie wichtigen Inhalten. Integriert sind dort auch die notwendigen Erklärungen zur Aufklärung und zu Ihrem Einverständnis mit der geplanten Behandlung, die wir in unserer Zahnarztpraxis in Friedrichsdorf mit Ihnen vereinbart haben.

Das neue Verfahren gilt auch für kieferorthopädische Therapien sowie für die Behandlung von Kieferbrüchen und Kiefergelenkerkrankungen. Ab dem Jahr 2023 kommt dann auch die Behandlung von Parodontalerkrankungen hinzu.

Gerne informieren wir Sie bei Rückfragen zu diesem Thema.

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