12. Okt 2022
Wir freuen uns, dass die Beantragung von Behandlungen jetzt einfacher wird. Auch für Sie als Patient:innen.
Anfang August 2022 informierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung über eine wichtige Neuerung bei den Anträgen auf zahnärztliche Behandlungen. Diese betrifft - im positiven Sinne - auch Sie als Patient:innen der Zahnarztpraxis Dr. Groß in Friedrichsdorf.
In aller Kürze: Zahnarztbehandlungen können nun in digitaler Form bei den Kassen beantragt werden. Dieses Verfahren ist sehr viel einfacher und funktioniert schneller als das bisherige Vorgehen. Nicht nur laut Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des
GKV-Spitzenverbands, ist das ein entscheidender Schritt, durch den alle Beteiligten – von
den Praxen über die Patientinnen und Patienten bis zu den Kassen –
Zeit und Aufwand sparen.
Die Neuerung betrifft vor allem die sogenannten Heil- und
Kostenpläne (kurz HKP) bei einem Zahnersatz. Ihnen als Patientinnen und Patienten wird künftig
nicht mehr der herkömmliche und oft recht komplexe Heil- und Kostenplan ausgehändigt. Sie erhalten eine einfach verständliche Ausfertigung mit allen
für Sie wichtigen Inhalten. Integriert sind dort auch die notwendigen Erklärungen zur Aufklärung und zu Ihrem Einverständnis mit der geplanten Behandlung, die wir in unserer Zahnarztpraxis in Friedrichsdorf mit Ihnen vereinbart haben.
Das neue Verfahren gilt auch für kieferorthopädische Therapien sowie für die Behandlung von Kieferbrüchen und
Kiefergelenkerkrankungen. Ab dem Jahr 2023 kommt dann auch die
Behandlung von Parodontalerkrankungen hinzu.
Gerne informieren wir Sie bei Rückfragen zu diesem Thema.